Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 88,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 57,50 m in Allershausen, A 9, München, Ab 1040, km 7,988 wurde bei einer Geschwindigkeit von 177 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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