Abstandsverstoß in Augsburg, A 8 West, Richtung Stuttgart, Abschnitt 360, km 3.356 am 25.09.2015 mit Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 64,5 m bei 129 km/h. Der Abstand betrug mit 27 m  weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel Vekehrskontrollsystem VKS3.

Missachtete Vorschriften: § 4Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 1.2.6.1 BKat 

Bearbeitet durch Bußgeldstelle Straubing

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