Der Abstandsverstoß erfolgte am 17.05.2016 in Nabburg, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 700, km 2,100. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 3/10 der halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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