Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B 2/Berlin, Weißens./Schwan.ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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