Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 02.06.2016 auf der BAB 10, km 54.2, FR Frankfurt/O. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 148 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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