Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.10.2015 auf der BAB 14, Richtungsfahrbahn Dresden, km 90.9 um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 145 km/h. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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