Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 12.03.2016 auf der BAB 115, km 15,1, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ES0.3 122 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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Am 12.03.2016 wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 115, km 15,1, FR Köln überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Gransee