Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 14.02.2016 in München, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A96), Abschnitt 240, km 2,894. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar 330 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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