Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 17.03.2016 in Bernau am Chiemsse, auf der BAB 8, Ab 1200, St. 0,750, FR Salzburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScanSpeed 134 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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