Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 17.03.2016 in Bernau am Chiemsse, auf der BAB 8, Ab 1200, St. 0,750, FR Salzburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScanSpeed  134 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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