Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 19.05.2016 in Magdeburg, Landeshauptstadt, Abschn. 4,120, Ri. Magdeburg führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 63 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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