Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 10.01.2016 in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, km 59,485, Rtg. Norden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde

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