Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 26.03.2016 in Ludwigshafen, Verflechtung B 37 (Hochstraße Süd) / B 44, Rtg. A 650. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 94 km/h. Erhöhung der Regelbuße um 15,00 € auf 95,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen

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