Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ehningen, auf der BAB 81, bei km 601,450, Stuttgart – Singen das Tempolimit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 141 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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