Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,100 Fahrtrichtung Dortmund die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 153 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F Digital festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 53 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Stadt Hagen
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