Eine Lichtschrankenmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Am Moldauhafen, Ecke Rampenstraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Hamburg übersandt.

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