Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 30, RF Rheine, bei km 68,290, AB 90-1,375 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück
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