Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Weiterstadt, auf der BAB 5, bei km 515,5, (Baustellenbereich), Fahrtrichtung Frankfurt am Main, außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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