Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10961 Berlin, Kreuzberg, Gneisenaustraße, im Bereich von Nr. 73-74, Richtung Yorkstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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