Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, im Bereich von km 285,800, RF Dortmund begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 146 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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