Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, bei km 201,000, Karlsruhe – München außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit stat. Geschw. – Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto ergab 153 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“