Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mendig, BAB 61, km 209,150, Gem. Mendig, FR Koblenz um 18 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung ergab 148 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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