Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neu-Hecklingen, B 4 / B 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab 103 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg
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