Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang BAB 1, Höhe Obergeorgswerder, Deich OT.-Nr.-134, i. R. Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 101 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

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