Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der BAB 7, km 149,2, OT 320, i.R. Süden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandt.

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