Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, km 37,900 -38,150, Ri. Rostock überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 mit Beweisfoto 73 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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