Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münchweiler, Gem. Münchweiler, B 10 (Walmersbach), km 1,1, FR Landau um 26 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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