Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 125 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0 und Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück

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