Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rohrdorf, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1160, km 1,58 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement Trailer, mit Foto ergab eine Überschreitung von 33 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 133 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach eröffnete Bußgeldverfahren

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