Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Kreuz Süd, in R. Süden, OT 136 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 111 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
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