Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Monzelfeld, auf der L 158, Einmündung K 94, Gem. Monzelfeld, Fahrtrichtung Mühlheim mit 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung dokumentierte mit Foto 97 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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