Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 122 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Traffipax Traffistar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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