Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeitsverstoß in Elz, auf der A 3, km 101.300, Richtung Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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