Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12487, Berlin, Nk, auf der BAB 113, bei Kilometer 16, Ri. stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 111 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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