Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 49377, Vechta, auf der Landwehrstraße, Höhe Haus Nr. 5a, Fahrtrichtung Diepholzer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta

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