Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gemeinde Gundersheim, auf der Bundesautobahn A 61, Höhe km 331,1, FR Süden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 158 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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