Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Koaxialkabelmessung und Foto 142 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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