Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 27,8, Hof – Leipzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ESO ES3.0 und Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz

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