Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Halle (Westf.), auf der Theenhausenerstr., ( L782 ), A 27, bei km 1,6, FR Gütersloh ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 95 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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