Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gießen, Kleinlinden, auf der Wetzlarer Straße, Richtung Stadtmitte um 35 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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