Auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330 und Tatfoto 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörungsbogen
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