Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, auf der A 7, bei km 59,485 in Rtg. Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät mit Foto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Es wurden 130 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein
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