Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 28,50 m in Ascheberg, auf der A 1, bei km 302,450, RF Bremen wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld

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