Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Neustadt/Wied, auf der BAB 3, in Höhe km 48,050, FR Köln um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 136 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandte Anhörung.

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