Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h in 74613, Öhringen-Unterohrn, Neuenstadter Str. geg. 101, Ri. Ortsmitte überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 64 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen eröffnete Bußgeldverfahren

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