Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät stat. Anlage ESO ES3.0 mit Foto 105 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Northeim eröffnete Bußgeldverfahren

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