Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, in Höhe km 21,7, Fahrtrichtung Darmstadt, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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