Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 28,90 m in Umkirch, auf der BAB 5, bei km 754,8, Ba – Ka wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 .2. 3 D Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeldverfahren wurde eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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