Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 28,90 m in Umkirch, auf der BAB 5, bei km 754,8, Ba – Ka wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 .2. 3 D Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeldverfahren wurde eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“