Abstand unterschritten bei mehr als 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Bei mehr als 80 km/h richtet sich das Bußgeld danach, wie viele Zehntel des halben Tachowerts Sie noch Abstand hatten. Ein Fahrverbot gibt es in diesem Bereich nicht, aber immer einen Punkt.

Welche Folgen drohen?

Abstand unterschritten bei mehr als 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 4/10100 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 3/10160 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 2/10240 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 1/10320 € 1 – Einspruch prüfen
Gebühren und Auslagen
ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
Tilgung der Punkte
1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
Probezeit
Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Steht dieser Verstoß in Ihrem Bescheid?Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welcher Abstand ist bei 90 km/h zu gering?

Der halbe Tachowert beträgt bei 90 km/h 45 Meter. Daraus ergeben sich diese Grenzen:

StufeAbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10unter 22,5 m 75 €1 –
weniger als 4/10unter 18 m 100 €1 –
weniger als 3/10unter 13,5 m 160 €1 –
weniger als 2/10unter 9 m 240 €1 –
weniger als 1/10unter 4,5 m 320 €1 –

Eigene Werte mit dem Abstandsrechner prüfen

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Wie wird der halbe Tachowert berechnet?

Tachoanzeige geteilt durch zwei, gelesen in Metern. Bei 90 km/h sind das 45 Meter. 3/10 davon sind 13,5 Meter.

Zählt auch ein kurzer Moment?

Nein. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß ganz kurz zu gering war. Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann plötzlich, ist das kein Verstoß.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen